Aktenzeichen VI ZB 58/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNBSQ3L3K8TT5NSP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2010

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Prozessbevollmächtigten

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. VI ZB 58/09
Bundesgerichtshof, VI ZB 58/09, 02.02.2010.
Az. 26 U 65/09
Oberlandesgericht Hamm, 26 U 65/09, 24.07.2009.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.