(Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach länderübergreifender Umverteilung von Asylbewerbern - Bezifferung des zuvor grundsätzlich geltend gemachten Erstattungsanspruchs erst nach Aufhebung des § 10b Abs 3 AsylbLG zum 1.7.2005)
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