Aktenzeichen VIII ZR 232/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:141216UVIIIZR232.15.0
RCN:
RCNN7N98Q5S2TFTJA2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.12.2016

Wohnraummiete: Kündigung einer GbR wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter; Pflicht des Vermieters zum Angebot einer Alternativwohnung; Anspruch auf Schadensersatz in Geld bei Verletzung dieser Anbietpflicht

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 232/15
Bundesgerichtshof, VIII ZR 232/15, 14.12.2016.
Az. 14 S 2969/15
LG München I, 14 S 2969/15, 07.10.2015.
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