Einstweilige Anordnung: Zur Zulässigkeit einer eA bzw einer Verfassungsbeschwerde gegen ein noch nicht verkündetes, aber bereits ausgefertigtes Gesetz - Prüfung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Übergangsfrist darf keine erheblichen Umstellungsinvestitionen seitens der Bürger bereits vor dem Zustandekommen des Gesetzes gem Art 78 GG voraussetzen - hier: Aufschub des Inkrafttretens der Reglungen über die Einführung einer Preisansagepflicht (Preisvor- und -zwischenansage) für Call-by-Call-Telefonate - Fehlen einer Übergangsfrist - gesonderte Mitteilung der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
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