Aktenzeichen 1 BvR 1578/12

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RCNN3TNQ8UMZF3MULG

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.01.2013

Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - zudem fehlende Erfolgsaussichten - Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

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