Aktenzeichen 1 StR 482/15

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RCNN3BWABBUX42KWV3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.11.2015

Unterbringung eines Rauschgifthändlers in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für einen Hang des Täters und den Symptomcharakter der Tat

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