Aktenzeichen 4 StR 234/14

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RCNN2RLJ34STVYH8ZN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.11.2014

Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Hinweispflicht bei unvollständiger Fassung der Anklageschrift und näherer Konkretisierung im Lauf der Hauptverhandlung

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