Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beitragspflicht zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) - kein über Senatsbeschluss vom 24.11.2009 (BVerfGE 124, 348) hinausgehender Klärungsbedarf - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt
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