Aktenzeichen RiZ (R) 3/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:120520URIZ.R.3.19.0
RCN:
RCNMZFTFYDJ85VQ8HU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2020

Richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von Rückständen und Ermahnung zur unverzögerten Erledigung

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