Aktenzeichen 1 BvR 2297/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170125.1bvr229710
RCN:
RCNMZ5YVVVC5V77ZVD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 25.01.2017

Nichtannahmebeschluss: "Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg" (BWEthylRohrlG; juris: EthylRohrErG BW 2009) als hinreichende Grundlage für Enteignung zugunsten Privater - Transportsicherheit als hinreichendes Gemeinwohlziel - Teilenteignung und vorzeitige Besitzeinweisung zum Bau der Ethylen-Pipeline Süd verletzt nicht das Eigentumsgrundrecht eines hiervon betroffenen Grundstückseigentümers bzw -pächters

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 06.09.2010

Ablehnung des Erlasses einer eA: Nachteile bei verzögerter Fertigstellung der sog "Ethylenpipeline Süd" überwiegen die lediglich wirtschaftliche, entschädigungsfähige Beeinträchtigung der Nutzbarkeit landwirtschaftlicher und vom Bau der Pipeline betroffenen Grundstücke - Zu den Anforderungen an die Darlegung eines schweren Nachteils bei einem Antrag auf Erlass einer eA gem § 32 BVerfGG

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