Aktenzeichen 4 StR 69/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:110419B4STR69.19.0
RCN:
RCNMUV5T8G7U8D4MYA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2019

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung: Indizien für einen Hang zum Betäubungsmittelkonsum; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung

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