Aktenzeichen 21 U 426/20

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RCNMSZU395Q93LS3RN

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OLG München: Urteil vom 27.06.2022

Kaufvertrag, Berufung, Sittenwidrigkeit, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Fahrzeug, Kenntnis, Zahlung, Beweislast, Software, Anrechnung, Anspruch, Erstattung, Feststellung, Zug um Zug, erstinstanzliche Entscheidung, Darlegungs und Beweislast

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