Aktenzeichen 5 StR 236/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:210720B5STR236.20.0
RCN:
RCNMSKY5KS2QSEU274

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.07.2020

Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Unverzüglichkeit des Befangenheitsantrags

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