Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2010
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit
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