Gegenstandswertfestsetzung bzgl des eA-Verfahrens zum "G20-Protestcamp" - hingegen kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache
ÖffnenAblehnung des Erlasses einer weiteren eA bzgl eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Ausgleich zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlichen Interessen obliegt in erster Linie fachnahen Instanzen vor Ort
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Entscheidung über Duldung des sogenannten G20-Protestcamps geboten - Frage der Einbeziehung von Infrastruktureinrichtungen in Schutzbereich des Versammlungsrechts ungeklärt und im Eilverfahren nicht klärbar - Folgenabwägung führt zu Anwendung des Versammlungsrechts auf gesamtes Protestcamp, wobei Versammlungsbehörde zum Schutz des Campstandortes (öffentliche Grünfläche in Stadtpark) Auflagen festlegen oder dem Camp anderen Standort zuweisen kann - zudem Möglichkeit der Untersagung von lediglich der Beherbergung dienenden Einrichtungen
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