Aktenzeichen XII ZB 169/12

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RCNMNCM7QZLW6JB34G

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2012

Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes Anwaltsverschulden bei Fristberechnung für eine Berufungsbegründung nach bewilligter Prozesskostenhilfe in Ansehung unterschiedlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung

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