Aktenzeichen II ZB 22/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:270617BIIZB22.16.0
RCN:
RCNMN4SGAEGR9XSRUH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.06.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts über das Internet

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Verfahrensgang

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Az. II ZB 22/16
Bundesgerichtshof, II ZB 22/16, 27.06.2017.
Az. 16 U 102/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 16 U 102/16, 24.03.2017.
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