Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn - Erfüllung des Rückausnahmetatbestandes "vollständige Geschäftsaufgabe" bereits bei dauerhafter Beendigung bzw Auflösung der dem bisherigen Unternehmensgegenstand dienenden wirtschaftlichen Tätigkeit und Organisation - früherer Arbeitgeber
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