Aktenzeichen 8 C 46/12

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RCNMLTB5GA5YT4GTUM

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 20.06.2013

Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung

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