Aktenzeichen 1 BvL 1/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:ls20130508.1bvl000108
RCN:
RCNMLCM3V6YJ7GHPZY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 08.05.2013

Ehemalige Landeskinderklausel des Bremischen Studienkontengesetzes partiell verfassungswidrig und nichtig - Zur Zulässigkeit allgemeiner Studiengebühren - Studiengebühren iHv 500 € bei hinreichendem sozialen Ausgleich nicht zu beanstanden

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