Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 08.05.2013
Ehemalige Landeskinderklausel des Bremischen Studienkontengesetzes partiell verfassungswidrig und nichtig - Zur Zulässigkeit allgemeiner Studiengebühren - Studiengebühren iHv 500 € bei hinreichendem sozialen Ausgleich nicht zu beanstanden
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