Aktenzeichen VIII ZR 45/11

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RCNMJK2WFTUEVDLEXD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2011

Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer Heizkostenabrechnung und Bildung einer Abrechnungseinheit für an eine gemeinsame Heizungsanlage angeschlossene Gebäude; Einsichtnahmerecht des Mieters in Wohnungseigentümerbeschlüsse; Umlage von Hauswartkosten und der Grundsteuer

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