Aktenzeichen V ZB 134/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:061218BVZB134.17.0
RCN:
RCNMHNHMHKTX3AXFZL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.12.2018

Eigentumsumschreibung im Wohnungsgrundbuch: Widerruflichkeit der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 134/17
Bundesgerichtshof, V ZB 134/17, 06.12.2018.
Az. 34 Wx 386/16
OLG München, 34 Wx 386/16, 31.05.2017.
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