Aktenzeichen 1 StR 216/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.01.2015

Umsatzsteuerhinterziehung: Relevanter Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Vorsteuerabzugs; leistender Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

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