Aktenzeichen 2 StR 462/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:160221B2STR462.20.0
RCN:
RCNMFGBKLYGA3663YE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.02.2021

Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtung einer nachträglichen Verurteilung; nachträgliche Gesamtstrafenbildung

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