Aktenzeichen V ZB 187/13

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RCNMFEN3KRLAJ3STUU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.06.2014

Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des Berufungsklägers

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 187/13
Bundesgerichtshof, V ZB 187/13, 26.06.2014.
Az. 13 S 202/12
Landgericht Saarbrücken, 13 S 202/12, 22.02.2013.
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