Aktenzeichen XI ZR 172/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.11.2011

Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine Schadensersatzklage gegen eine beratende Bank wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Empfehlung einer Kapitalanlage durch Beteiligung an Zinsdifferenzgeschäften und deren Abwicklung über ein Nostro-Konto bei einer österreichischen Bankfiliale

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