Aktenzeichen XII ZR 139/09

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RCN:
RCNMETG6KTE65U3R5D

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.01.2012

Nachehelicher Unterhalt: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der Befristung einer als lebenslänglich vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in einem Altfall; Auswirkung des Unterhaltsanspruchs der nachfolgenden Ehefrau

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