Zwangsvollstreckung: Voraussetzung für die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber; Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber
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