Aktenzeichen 5 C 17/09

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RCNMDK9QXCKY6XNV52

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 09.12.2010

Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; zum Anwendungsbereich des § 86 Abs. 5 SGB 8 und des § 86 Abs. 3 SGB 8

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