Aktenzeichen VIII ZR 281/13

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 15.04.2015

Wohnraummietvertrag: Fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen verweigerter Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten durch den Mieter; tatrichterliche Prüfung der Wirksamkeit

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