Aktenzeichen 2 BvR 429/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140627.2bvr042912
RCN:
RCNM9E788ANNT6JMXT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 27.06.2014

Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber - Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

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