Aktenzeichen 4 StR 209/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:120122B4STR209.21.0
RCN:
RCNM7VVFVQU387TG84

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.01.2022

Relativer Revisionsgrund: Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht für Verständigungsgespräche

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