Aktenzeichen 8 B 39/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:200619B8B39.18.0
RCN:
RCNM6RKLTAU29BM2W7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 20.06.2019

Niedersächsischer Erlaubnisvorbehalt für den Betrieb von Spielhallen mit Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht: Beschluss vom 25.05.2018

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