Aktenzeichen 4 StR 481/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:020217U4STR481.16.0
RCN:
RCNM5Q3N8MVTB9NUTS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.02.2017

Strafzumessung: Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Auslegung eines Revisionsantrags; Berücksichtigung eines Geständnisses; Gesamtstrafenbildung

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