Allgemeine Verwaltungsvorschriften für den Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder nur durch die Bundesregierung als Kollegium mit Zustimmung des Bundesrats (Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes)
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