Aktenzeichen 4 StR 117/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:300822B4STR117.22.0
RCN:
RCNM4S2B4CDMRR7Y8D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.08.2022

Absoluter Revisionsgrund bei Mitwirkung eines nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen „Scheinverteidigers“ an der Hauptverhandlung im Falle einer notwendigen Verteidigung

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 117/22
Bundesgerichtshof, 4 StR 117/22, 30.08.2022.
Az. 4 KLs 3/21
Landgericht Bochum, 4 KLs 3/21, 10.12.2021.
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