Aktenzeichen IV ZA 23/11

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RCN:
RCNM3CFBHNUG4E2AT5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.06.2012

Insolvenzrecht: Aussonderungsrecht bezüglich einer arbeitgeberfinanzierten Lebensversicherung bei Einräumung eines eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts

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