Aktenzeichen II ZR 246/08

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RCNM39CGVU5ARVWL6J

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.06.2010

Geschäftsleiterhaftung im Konzern: Haftung des Geschäftsführers mehrerer Gesellschaften wegen durch diese Gesellschaften laufender Zahlungen nach Insolvenzreife; verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und Ablehnung des erstinstanzlichen Richters im Berufungsverfahren

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