Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 16.07.2015
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichen Eilrechtsbehelfen (hier: § 114 Abs 2 S 2 StVollzG)
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