Aktenzeichen 1 StR 492/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:081116U1STR492.15.0
RCN:
RCNLX6RHU9VS8URJVU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.01.2020

Pflichtverteidigervergütung: Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.11.2016

Unerlaubte Einfuhr und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Grenzwert der nicht geringen Menge bei Schlafmohnkapseln

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 492/15
Bundesgerichtshof, 1 StR 492/15, 15.01.2020. Bundesgerichtshof, 1 StR 492/15, 08.11.2016.
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