Beabsichtigte Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Betriebsstätte eines Bäckereibetriebes im Internet, die im Rahmen einer Betriebskontrolle festgestellt wurden., Erörtert werden die Problematiken eines „Verstoßes erheblichen Ausmaßes“ (es wurden keine Lichtbilder gefertigt), die Frage des „Produktbezugs“ bei der Veröffentlichung sowie das Erfordernis, dass die Öffentlichkeit auch über die Beseitigung des Verstoßes zu informieren ist.
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