Aktenzeichen 1 BvR 276/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rs20191106.1bvr027617
RCN:
RCNLVKAF4RHBNAVZHV

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 06.11.2019

Recht auf Vergessen II - Unionsgrundrechte als Kontrollmaßstab hinsichtlich der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichten Fachrechts - umfassender Grundrechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren umfasst ggf auch Gewährleistungen der Unionsgrundrechte - hier: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber - Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nach Art 7 u 8 GrCh (juris: EUGrdRCh), unternehmerischer Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art 16 EUGrdRCh), Meinungsfreiheit des Inhalteanbieters sowie Informationsinteressen der Internetnutzer

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