Aktenzeichen 23 W (pat) 339/05

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RCNLTY6UMSMNXJSTX4

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 02.02.2012

Patenteinspruchsverfahren – Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Patentinhaberin - Unterbrechung des Einspruchsverfahrens - Einsprechende ist gemäß § 86 Abs. 1 InsO zur Wiederaufnahme des Einspruchsverfahrens berechtigt - Veräußerung eines Streitpatents durch einen Insolvenzverwalter während eines Einspruchsverfahrens – kein automatischer Beteiligtenwechsel auf Seiten der Patentinhaberin bei ausdrücklicher Verweigerung der Zustimmung der Einsprechenden

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