Aktenzeichen 1 StR 623/11

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RCNLTGV7ZQ42FKVPMK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.03.2012

Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung

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