Aktenzeichen 1 StR 32/13

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RCNLSJ3HSRY3RY95SF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.06.2013

Vorsätzliches unbefugtes Erheben von Daten gegen Entgelt: Vorliegen nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten bei der Erstellung sog. Bewegungsprofile durch Anbringung von GPS-Empfängern an Kraftfahrzeugen durch eine Detektei; Voraussetzungen einer datenschutzrechtliche Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen

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