Aktenzeichen 4 StR 557/12

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RCNLS5QJ7633RYXHBT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.02.2013

Verminderte Schuldfähigkeit: Blutalkoholkonzentration über 3 Promille eines alkoholgewöhnten Täters; Rückschluss von der Blutalkoholkonzentration auf die Schuldfähigkeit

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