Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindung der Gerichte an (andere als die streitgegenständliche) Behördenentscheidung setzt Anordnung im maßgeblichen Fachrecht voraus - hier: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne vollumfängliche Nachprüfung der angegriffenen Verwaltungsentscheidung verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG)
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