Aktenzeichen 1 StR 558/12

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RCNLP5R3M8TWARNRLT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.01.2013

Sicherungsverwahrung: Erfordernis des richterlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer erneuten Unterbringungsanordnung in Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe und nicht erledigter Sicherungsverwahrung in anderer Sache

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