Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung eines nicht unterzeichneten Berufungsschriftsatzes; Wahrung der für eine Berufungsbegründung erforderlichen Form bei Übermittlung als Computerfax; Rechtsanwaltsverschulden durch Verletzung der Prüfungspflicht und fehlende Anweisungen an das Kanzleipersonal
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