Aktenzeichen VI ZB 25/19

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:210720BVIZB25.19.0
RCN:
RCNLMAEENNMG35V6WD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.07.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über einer Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung

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